Im Zusammenhang mit Ermittlungen zu Cum-Ex-Geschäften ist die deutsche Zentrale der schwedischen Bank SEB durchsucht worden. Das Unternehmen kooperiert nach eigenen Angaben mit den Behörden.
Ermittler haben in der Affäre um Cum-Ex-Aktiengeschäfte Räumlichkeiten der Deutschlandzentrale des schwedischen Bankhauses SEB durchsucht. Das Kreditinstitut bestätigte die Durchsuchung. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte zuvor wiederum bestätigt, dass es eine Razzia am Finanzplatz gebe.
Bei der Durchsuchung mit mehr als 80 Ermittlern, die seit Dienstag laufe, stünden Arbeitsplätze von Beschuldigten sowie Wohnungen im Fokus. Den Namen der Bank nannte die Behörde nicht. Zuvor hatte bereits das Handelsblatt berichtet. Hintergrund der Ermittlungen ist demnach eine Steuernachforderung des Fiskus in Höhe von 425 Millionen Euro plus Zinsen.
Die SEB erklärte weiter, es gehe um Geschäfte der Tochter DSK Hyp. Die Bank habe "nach bestem Wissen" in Deutschland keine Transaktionen angeboten oder durchgeführt, die darauf zielten, Steuern wiederzuerlangen, die nicht gezahlt wurden, hieß es in einem Statement. "Wir distanzieren uns von dieser Art von Vereinbarung."
"Die Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit verfahrensgegenständlichen Cum/Ex-Geschäften der Bank und richten sich gegen ehemalige Mitarbeiter und weitere Verantwortliche", teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln mit. Ziel sei es insbesondere, relevante Kommunikation in Form von E-Mails und sonstiger schriftlicher Korrespondenz zu finden. An der Durchsuchung seien neben Vertretern der Staatsanwaltschaft Köln auch Ermittler der Kriminalpolizei Essen, Beamte weiterer Polizeidienststellen, der Steuerfahndung Frankfurt sowie des Bundeszentralamtes für Steuern beteiligt.
Bei den Cum-Ex-Geschäften handelt es sich um einen der größten Steuerskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte. Investoren nutzten eine Gesetzeslücke, um den deutschen Staat über Jahre hinweg um Geld zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag schoben mehrere Beteiligte Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch hin und her. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.
Mehrere Staatsanwaltschaften und Gerichte bundesweit ermitteln seit Jahren. Im Juli stellte der Bundesgerichtshof in einem wegweisenden Urteil fest, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu bewerten und damit strafbar sind.
dpa/sts/LTO-Redaktion
Durchsuchung der Zentrale in Frankfurt: . In: Legal Tribune Online, 15.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46948 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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